Barrierefreie Frontend-Entwicklung
Barrierefreie Frontends erfüllen WCAG 2.2 AA und sind vollständig per Tastatur und Screenreader bedienbar.
Ausgangslage
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für digitale Angebote an Verbraucher, z. B. Online-Shops und Kundenkonten. Die Marktüberwachung der Länder kann Bußgelder verhängen. Öffentliche Stellen sind über die BITV 2.0 gebunden. Maßstab ist die Norm EN 301 549. Wir entwickeln nach WCAG 2.2 AA und erfüllen damit auch die neueren Kriterien.
Was wir umsetzen
Semantisches HTML: korrekte Überschriften, Landmarks, Listen und Formulare
Tastaturbedienung: logische Fokusreihenfolge, sichtbarer Fokus, keine Tastaturfallen
Gezieltes ARIA: für Dialoge, Menüs und Akkordeons
Kontraste: mindestens 4,5:1 für Fließtext, umbrechend bis 400 % Zoom
Formulare und Medien: sichtbare Beschriftungen, Alternativtexte und Untertitel
Neu in WCAG 2.2
Version 2.2 verlangt unter anderem Klickziele von mindestens 24 × 24 Pixeln. Der Fokus darf nicht verdeckt sein, Ziehbewegungen brauchen eine Alternative. Anmeldeverfahren dürfen keine Merk- oder Rechenaufgaben verlangen.
Vorgehen
Barrierefreiheit ist ab dem Design eingeplant, das kostet deutlich weniger als ein späterer Umbau. Jede Komponente prüfen wir automatisiert mit axe und Lighthouse und manuell mit Tastatur, VoiceOver und NVDA.
Für bestehende Websites erstellen wir einen Prüfbericht nach WCAG mit priorisierten Maßnahmen. Die Ergebnisse sind so dokumentiert, dass du sie gegenüber Marktüberwachung und Kunden belegen kannst.