Barrierefreiheit im Relaunch
Barrierefreiheit nach WCAG 2.2 AA gehört von Beginn an in den Relaunch, weil Nachrüsten deutlich mehr kostet.
Ausgangslage
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet viele Unternehmen, Angebote für Verbraucher wie Online-Shops barrierefrei zu gestalten. Öffentliche Stellen folgen bereits der BITV 2.0.
Der Maßstab
Wir arbeiten nach WCAG 2.2 AA. Die Stufe deckt die Norm EN 301 549 ab, auf die sich BFSG und BITV 2.0 beziehen. Ob dein Angebot unter das BFSG fällt, klärst du mit deiner Rechtsberatung.
Barrierefreiheit in jeder Projektphase
Konzept: klare Struktur, verständliche Navigation, wo sinnvoll einfache Sprache
Design: Kontraste, Schriftgrößen, Fokuszustände und große Klickflächen
Entwicklung: semantisches HTML, volle Tastaturbedienung, ARIA nur wo nötig
Inhalte: Alternativtexte, klare Überschriften, barrierefreie Dokumente
Prüfung und Nachweis
Wir prüfen automatisiert und manuell, denn Werkzeuge erkennen nur einen Teil der Fehler. Dazu testen wir mit Tastatur und Screenreadern wie NVDA und VoiceOver. Befunde und Korrekturen dokumentieren wir, damit du den Stand belegen kannst. Bei Bedarf erstellen wir die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Ergebnis
Die Barrierefreiheit ist im Design-System verankert. So bleiben auch neue Seiten konform.